Datenschutz, AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag von Adbrains.
Version: Juni 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Adbrains B.V. ("Auftragsverarbeiter") im Auftrag des Kunden ("Verantwortlicher") im Rahmen des Dienstleistungsvertrags.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck von:
Kategorien betroffener Personen: Websitebesucher und Kunden des Verantwortlichen.
Kategorien personenbezogener Daten: IP-Adressen, Klick-Identifier (GCLID, fbclid), E-Mail-Adressen, Conversion-Daten.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zu:
Der Verantwortliche stimmt der Hinzuziehung der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu:
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über Änderungen bei den Unterauftragsverarbeitern. Der Verantwortliche hat das Recht, Widerspruch einzulegen.
Der Auftragsverarbeiter implementiert und unterhält geeignete technische und organisatorische Maßnahmen:
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung umfasst: Art der Verletzung, Kategorien und Anzahl der betroffenen Personen, voraussichtliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.
Der Auftragsverarbeiter übermittelt personenbezogene Daten nicht in Länder außerhalb des EWR, es sei denn, dies ist erforderlich (z. B. Google/Anthropic in den USA) und erfüllt Art. 46 DSGVO mittels Standardvertragsklauseln (SCC) der Europäischen Kommission.
Der Auftragsverarbeiter wirkt bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) so mit, dass der Verantwortliche die gesetzliche Frist von 30 Tagen einhalten kann.
Der Auftragsverarbeiter ermöglicht es dem Verantwortlichen, Audits durchzuführen oder durch einen unabhängigen Dritten durchführen zu lassen, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen und unter Geheimhaltungspflicht.
Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten innerhalb von 90 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter eine schriftliche Löschbestätigung aus.
Auf diesen Auftragsverarbeitungsvertrag ist niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt.